Stand: Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Signex Werbetechnik (nachfolgend „Signex" oder „wir") und ihren Kunden über die Planung, Herstellung, Lieferung und Montage von Werbetechnik-Leistungen, insbesondere Fahrzeugbeschriftungen, Fassaden- und Schilderlösungen, Digitaldruck, Schaufenstergestaltung sowie Leistungen für Privatkunden.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nachfolgend nicht ausdrücklich unterschieden wird. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
Grundlage für die Fertigung sind die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Layouts und Maße. Änderungen nach erfolgter Freigabe können zu zusätzlichen Kosten und Terminverschiebungen führen.
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro. Bei Verträgen mit Unternehmern verstehen sich Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei größeren Aufträgen können Anzahlungen vereinbart werden.
Angegebene Liefer- und Montagetermine sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Für unseren Express-Service gilt: Die Umsetzung in 48–72 Stunden erfolgt nach bestem Bemühen; da einzelne Aufträge ggf. durch Partnerunternehmen produziert werden, kann eine Einhaltung dieser Frist nicht in jedem Fall garantiert werden.
Verzögerungen durch höhere Gewalt, Wetterbedingungen (bei Außenmontagen) oder verspätete Mitwirkung des Kunden (siehe Ziffer 5) verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.
Der Kunde stellt sicher, dass Montageorte (Fahrzeuge, Fassaden, Schaufenster) zum vereinbarten Termin zugänglich, sauber und einsatzbereit sind. Für notwendige behördliche Genehmigungen zur Anbringung von Werbeanlagen (z. B. Baugenehmigungen) ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, der Kunde verantwortlich. Wir beraten hierzu gerne, übernehmen jedoch keine Haftung für die Erteilung solcher Genehmigungen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Offensichtliche Mängel sind uns vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung bzw. Montage, anzuzeigen; bei Unternehmern gilt zusätzlich die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Für witterungsbedingte, natürliche Abnutzung von Materialien im Außeneinsatz (z. B. leichte Farbveränderungen von Folien über mehrere Jahre) übernehmen wir keine Gewähr, sofern die zugesicherten Materialeigenschaften eingehalten wurden.
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Da nahezu alle unsere Leistungen — etwa Fahrzeugbeschriftungen, individuell zugeschnittene Folien oder personalisierte Schilder — Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch darstellen, ist das Widerrufsrecht in diesen Fällen in der Regel ausgeschlossen. Ob im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht, teilen wir Ihnen bei Vertragsschluss transparent mit.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von Signex Werbetechnik in Wunstorf, Niedersachsen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.